Gericht verpflichtet ukrainischen Geheimdienst, Strafverfahren gegen Poroschenko einzuleiten

  26 Juli 2017    Gelesen: 731
Gericht verpflichtet ukrainischen Geheimdienst, Strafverfahren gegen Poroschenko einzuleiten
Das Gericht des Kiewer Bezirks Petscherskij hat den ukrainischen Geheimdienst SBU verpflichtet, ein Strafverfahren gegen den Staatschef, Petro Poroschenko, einzuleiten.
Das Strafverfahren soll aufgrund einer Anklage wegen Hochverrats eingeleitet werden, teilte der ehemalige stellvertretende ukrainische Staatsanwalt, Renat Kusmin, auf seiner Facebook-Seite mit. Ihm zufolge finanzierte Poroschenko von 2013 bis 2017 durch seine Süßwarenfabrik Roshen, die sich in der russischen Stadt Lipezk befindet, die russische Armee, "gegen die er nach seinen eigenen Worten als Oberbefehlshaber den Krieg im Westen der Ukraine führt". Zuvor hatte sich der ukrainische Geheimdienst geweigert, das Strafverfahren einzuleiten, weil die Tätigkeit der Fabrik in Russland durch ukrainisches Gesetz nicht verboten sei, betonte Kusmin.



Vor den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2014 versprach Poroschenko, seine Fabrik in Lipezk zu verkaufen, was bis jetzt jedoch nicht geschah. Im April wurde der Betrieb „aus politisch-wirtschaftlichen Gründen“ eingestellt.

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