"Der Einsatz war unseres Erachtens rechtswidrig", sagte die innenpolitische Sprecherin der Linken und Vizepräsidentin der Bürgerschaft, Christiane Schneider, dem SPIEGEL. Sie droht den Verantwortlichen mit rechtlichen Schritten.
Kontrolle entglitten
Bei dem Treffen der Staats- und Regierungschefs Anfang Juli hatte es auf den Straßen der Stadt schwere Krawalle gegeben. Zeitweise entglitt der Polizei die Kontrolle. Ende August formierte sich ein Sonderausschuss in der Bürgerschaft. Er will herausfinden, wie es zu der Eskalation kam und ob auch Beamte gravierende Fehler machten. Am Donnerstag soll Bürgermeister Scholz Fragen der Ausschussmitglieder beantworten.
Laut Angaben der Innenbehörde verschossen auswärtige Polizisten in 15 Fällen Gummimunition und in 67 Fällen Reizgas aus einer Mehrzweckpistole (MZP1). Vielfach sei das am Abend des 7. Juli geschehen, als sich die Lage im Schanzenviertel zuspitzte, hieß es. Eine Liste über jeden einzelnen Vorfall ist bisher nicht öffentlich.
Die Innenbehörde betonte, der Einsatz einer MZP1, zu der die Modelle HK69 und HK169 des Herstellers Heckler & Koch zählen, sei vom Polizeigesetz des Landes gedeckt, dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG). Die Waffe sei eine Pistole und daher zugelassen. Auf SPIEGEL-Anfrage bekräftigte ein Sprecher der Hamburger Polizei die Aussage.
Dagegen regt sich nun Widerspruch. Linken-Politikerin Schneider beruft sich auf eine Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums, die dem SPIEGEL vorliegt. Demnach fallen HK69 und HK169 unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Sie firmieren in der Kriegswaffenliste der Bundesrepublik unter der Kategorie "Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen".
Ein Sprecher von Heckler & Koch bestätigte dem SPIEGEL, eine MZP1 sei eine Granatpistole. "Sie zählt nicht zur Kategorie der Pistolen, sondern zur Kategorie der Granatwerfer."
Strafanzeige gegen Polizeiführer?
Der Hamburger Rechtsprofessor Ulrich Karpen nannte die Behauptung, das Gesetz erlaube den Einsatz der MZP1, "nicht richtig". Der maßgebliche SOG-Paragraf liste abschließend auf, welche Waffen zugelassen seien, ohne die MZP1 zu erwähnen. Diese lasse sich nicht als Pistole im Sinne des Paragrafen bezeichnen, so Karpen.
Die Linken-Politikerin Schneider sagte, vor diesem Hintergrund prüfe ihre Fraktion "eine Strafanzeige gegen Gesamteinsatzleiter Hartmut Dudde und weitere Polizeiführer wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz". Ob das Gesetz für die Polizei anwendbar ist, dürfte dabei zu klären sein.
Beim Gipfel waren insgesamt 31.000 Polizisten im Einsatz, aus mehreren Bundesländern reisten Einheiten zur Unterstützung an. Die Innenbehörde hatte vor Beginn betont, die Polizei werde kein Reizgas mit MZP1-Waffen verschießen. Und noch während des Gipfels twitterte die Polizei: "Gummigeschosse sind bei der Polizei Hamburg kein polizeiliches Einsatzmittel."
Dass es anders kam, rechtfertigte die Hamburger Polizei später mit massiven Angriffen gegen die Beamten. Die Schützen der Reizgasmunition gehörten zu Einheiten aus Sachsen, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Die Gummimunition verschossen Beamte eines sächsischen Spezialeinsatzkommandos.
In einigen Bundesländern ist der Einsatz einer MZP1 üblich. Anders als in Hamburg erlauben Polizeigesetze zum Teil Vorschriften, in denen die zuständige Behörde weitere Waffen zulässt - zum Beispiel in Hessen oder Thüringen.
Quelle : spiegel.de
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