Das Bundesverwaltungsgericht hatte Mitte Oktober grünes Licht für den Neubau gegeben. Die Leipziger Richter wiesen zwei Klagen gegen die Genehmigung des Brückenneubaus zurück. Der sogenannte Planfeststellungsbeschluss für das Neubauprojekt habe sich angesichts zahlreicher während des Rechtsstreits vorgenommener Änderungen als rechtmäßig erwiesen, hieß es.
Geklagt hatten eine Umweltvereinigung und ein privater Grundstückseigentümer. In dem Verfahren ging es vor allem um eine ehemalige Chemiedeponie, die teilweise geöffnet und abgebaggert werden soll. Im Gegensatz zu den Klägern ging das Gericht davon aus, dass die mit der Öffnung der Deponie verbundenen Risiken behördlicherseits "hinreichend ermittelt und beurteilt" wurden.
"Eine der wichtigsten Verkehrsadern"
Die derzeitige Leverkusener Rheinbrücke ist rund 50 Jahre alt und weist nach jahrelanger Überbelastung eine Vielzahl von Schäden auf. Seit 2014 ist sie für den Schwerlastverkehr gesperrt. Die Neubaupläne sehen vor, die jetzige Brücke durch zwei Brücken zu ersetzen und die vielbefahrene Autobahn 1 an dieser Stelle von sechs auf acht Fahrstreifen auszubauen.
Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, erklärte, das Projekt mit Gesamtkosten von 740 Millionen Euro für den Bund sei "das wohl bedeutendste Verkehrsprojekt in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren". Die A1 als "eine der wichtigsten Verkehrsadern in Deutschland" werde "bald deutlich leistungsfähiger sein", so der CDU-Politiker.
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