Union und SPD streiten über Steuerpolitik - und Laschet

  09 Januar 2018    Gelesen: 588
Union und SPD streiten über Steuerpolitik - und Laschet
Eigentlich wollten sie alles anders machen als die Jamaika-Sondierer. Doch schon am zweiten Tag gibt es Ärger zwischen Union und SPD. Fraktionschefin Nahles wirft der CDU "Durchstechereien" vor.
In den Sondierungen von Union und SPD für eine neue Große Koalition gibt es ersten Zoff. Uneinigkeit herrscht laut der Nachrichtenagentur dpa vor allem in der Steuerpolitik, über die am Dienstag beraten werden soll: Die CSU lehnt die Forderung der SPD nach einer schrittweisen Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 45 Prozent ab, wie am Montagabend aus Verhandlungskreisen verlautete.

Die SPD mokierte sich wiederum darüber, dass der CDU-Unterhändler und nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet die Einigung seiner Arbeitsgruppe zur Energiepolitik öffentlich gemacht hatte. Die Sondierer haben eigentlich Vertraulichkeit vereinbart.

Mit Konflikten war zwar gerechnet worden. Jedoch hatten sich die Unterhändler an den ersten beiden Sondierungstagen am Sonntag und zunächst auch Montag bemüht, zumindest nach außen hin das Augenmerk nicht auf die umstrittenen Themen zu richten.

"Es war gestern sehr ärgerlich, dass es Durchstechereien gegeben hat von Zwischenergebnissen", sagte SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles in Berlin. Ihre Kritik bezog sich offenkundig auf Laschet. "Ich kann nur alle in der Union auffordern, den Jamaika-Modus jetzt endgültig abzustellen", sagte Nahles.

Spitzensteuersatz soll später greifen
Beim Spitzensteuersatz soll die schrittweise Erhöhung um drei Punkte nach SPD-Vorstellung als Ausgleich für Pläne dienen, ihn erst bei etwas höheren Einkommen greifen zu lassen, wie es weiter hieß. Demnach soll er statt bei knapp 55.000 Euro künftig erst ab 60.000 Euro Jahreseinkommen fällig werden.

Zugleich wurde in den Verhandlungskreisen darauf hingewiesen, dass von dieser Verschiebung viele Angehörige der Mittelschicht wegen steigender Mieten und sonstiger Lebenshaltungskosten nicht stark profitieren würden. Umgerechnet würde der Satz dann bei einem Einkommen von knapp 5000 Euro monatlich greifen.

Gleichzeitig wurde verneint, dass es erheblichen Handlungsbedarf bei der Erbschaftsteuer für Privatpersonen gibt. So gilt derzeit für Kinder und Enkelkinder bereits ein Freibetrag von 400.000 Euro.

spiegel.de

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