Als Negativbeispiel wird darin unter anderem die sogenannte Frühkoordinierung genannt, wonach Gesetzesvorschläge der SPD-Ministerien schon im Frühstadium mit dem Kanzleramt sowie mit der Unionsfraktion abgestimmt werden mussten. Dies führte aus SPD-Sicht dazu, dass Gesetzentwürfe verwässert wurden, bevor das zuständige Ressort sie selbst vorlegen konnte.
Reibungspunkte bei Sondierungen
Derzeit loten Union und SPD in Sondierungsgesprächen die Chancen für eine Neuauflage von Schwarz-Rot aus. Nach zwei Verhandlungstagen wurden nun erste Differenzen sichtbar. So gibt es etwa einen erheblichen Konflikt in der Steuerpolitik, über den an diesem Dienstag beraten werden soll: Die CSU lehnt die Forderung der SPD nach einer schrittweisen Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 45 Prozent ab, wie am Montagabend aus Verhandlungskreisen verlautete.
Die SPD mokierte sich wiederum darüber, dass der CDU-Unterhändler und nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet die Einigung seiner Arbeitsgruppe zur Energiepolitik bei einer IHK-Veranstaltung in Düsseldorf öffentlich gemacht hatte. Die Sondierer haben sich eigentlich Stillschweigen auferlegt. Konkret wollen sich Union und SPD nun auch offiziell vom ohnehin nicht mehr erreichbaren deutschen Klimaziel für 2020 verabschieden.
Mit Konflikten war zwar gerechnet worden. Jedoch hatten sich die Unterhändler an den ersten beiden Sondierungstagen am Sonntag und zunächst auch Montag bemüht, zumindest nach außen hin das Augenmerk nicht auf das Trennende zu richten.
SPD: Spitzensteuersatz soll steigen
Der Spitzensteuersatz soll künftig erst bei etwas höheren Einkommen greifen – ab 60.000 Euro statt bislang ab knapp 55.000. Als Ausgleich soll der Spitzensteuersatz nach SPD-Vorstellung schrittweise um drei Punkte erhöht werden, wie es weiter hieß.
Zugleich wurde in den Verhandlungskreisen darauf hingewiesen, dass von dieser Verschiebung viele Angehörige der Mittelschicht wegen steigender Mieten und sonstiger Lebenshaltungskosten nicht stark profitieren würden. Umgerechnet würde der Satz dann bei einem Einkommen von knapp 5000 Euro monatlich greifen.
Gleichzeitig wurde verneint, dass es erheblichen Handlungsbedarf bei der Erbschaftsteuer für Privatpersonen gibt. So gilt derzeit für Kinder und Enkelkinder bereits ein Freibetrag von 400.000 Euro.
t-online.de
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