Die Bundesanwaltschaft prüft nun, ob sie gegen Schahrudi wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln hat. Demzufolge reichen die derzeit vorliegenden Erkenntnisse aber nicht für die Beantragung eines Haftbefehls aus. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte, die Behörde sammle nun Material, um den Sachverhalt rechtlich prüfen zu können. Dem Völkerstrafrecht zufolge seien Todesurteile an sich noch kein Menschenrechtsverbrechen.
Zu Wochenbeginn hatte das Auswärtige Amt mitgeteilt, dass sich Schahrudi bereits seit mehreren Wochen "zur medizinischen Behandlung" in der Privatklinik in Hannover aufhalte. "Aufgrund einer schweren Erkrankung hat Herr Schahrudi um die Möglichkeit einer Weiterbehandlung in Deutschland gebeten. Diesem Wunsch ist nachgekommen worden, nachdem gesundheitliche Gründe glaubhaft gemacht worden sind", sagte ein Ministeriumssprecher. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung leidet Schahrudi an einem Hirntumor.
Schahrudi gehörte von 1999 bis 2009 als Justizchef viele Jahre zum Mullah-Regime, gegen das sich unter anderem die aktuellen Demonstrationen im Iran richten. Darüber hinaus gilt er als ein enger Vertrauter von Irans geistlichem Oberhaupt, Ayatollah Ali Khamenei. In seiner Funktion als Oberster Richter soll Schahrudi nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International mehr als 2000 Todesurteile, darunter auch gegen Kinder, abgesegnet haben. Kritiker bezeichnen ihn deshalb als "Todesrichter".
Quelle: n-tv.de
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