Als Trumps "Muslim Ban" die Welt schockte

  27 Januar 2018    Gelesen: 863
Als Trumps "Muslim Ban" die Welt schockte
Mit einer Unterschrift setzt US-Präsident Trump vor einem Jahr einen folgenreichen Einreisestopp für Menschen aus muslimischen Ländern in Kraft. Er löst damit ein umstrittenes Versprechen aus dem Wahlkampf ein - und provoziert weltweit Proteste.  

Der 27. Januar 2017 war ein kalter Freitag in Washington. Mit dem Wochenende standen Hauptreisetage an. Da beginnt Donald Trump, gerade eine Woche im Amt, mit Wucht das heiße Eisen der Einwanderung zu schmieden. Mit schwungreicher Unterschrift ruft der US-Präsident einen folgenreichen Einreisestopp ins Leben: Flüchtlinge und Menschen aus sieben muslimisch geprägten Ländern sollen nicht mehr einreisen dürfen. Zwar befristet, aber ab sofort gültig. Fassungslosigkeit und Wut begleiten das Dekret. Nur Stunden später ist an den Flughäfen das Chaos perfekt.

Trump begründete seine Maßnahme damit, radikale islamische Terroristen fernhalten zu wollen. In die USA kommen dürften nur jene, die "unser Land unterstützen und zutiefst lieben", sagte Trump bei der Unterzeichnung im Pentagon. Nicht mehr erwünscht waren ab sofort für 90 Tage Menschen aus dem Iran, Sudan, Syrien, Libyen, Somalia, Jemen und Irak. 120 Tage galt ein Einreisestopp für alle Flüchtlinge. Das Dekret wird sofort umgesetzt. Einreisende werden auf US-Flughäfen gestoppt und in Gewahrsam genommen. Auf dem New Yorker Flughafen JFK rät ein Grenzbeamte protestierenden Irakern: "Ruft Mr. Trump an."

Ergreifende Szenen und Tumulte

Dem Tohuwabohu an den Flughäfen folgen Großdemonstrationen in Washington, Los Angeles, San Francisco und Dallas. "Schluss mit dem Muslim-Bann" steht auf Schildern in New York. In Transitbereichen werden Hunderte Einreisende festgehalten, es kommt zu ergreifenden Szenen und Tumulten. Juristen und Bürgerrechtler arbeiten rund um die Uhr. Niemand weiß in den ersten Stunden genau, was eigentlich vor sich geht. Ist mein Visum weiter gültig? Gilt denn meine Greencard nicht? Wird jemand festgesetzt, der beim Losfliegen in die USA noch gar nichts wissen konnte von Trumps Dekret?

Eine Welle der Empörung geht um die Welt. Auch Kanzlerin Angela Merkel reagiert, hält Trumps Erlass für falsch, auch der Kampf gegen den Terror rechtfertige dergleichen nicht. Später wird es heißen, Trumps damaliger Chefstratege Steve Bannon habe seine helle Freude gehabt an all dem Durcheinander und sich an der Empörung ergötzt. Nach übereinstimmenden Analysen war Trumps erstes Dekret schlampig vorbereitet, es war für Juristen aufgrund handwerklicher Fehler angreifbar und allenfalls vage durchdacht. Schon in der Nacht zum 29. Januar urteilte die New Yorker Richterin Ann M. Donnelly, vorläufig dürfe niemand zurückgeschickt werden, der eine Greencard oder ein Visum habe.

Richter bezweifeln Verfassungsmäßigkeit

 

Am 3. Februar stoppt dann ein Bundesrichter den Einreiseerlass vorläufig, nach Klagen der Bundesstaaten Washington und Minnesota. Berufungsanträge scheitern. Trump soll vor Wut über diese unerwarteten Blockaden geschäumt haben. Offen stellte er die Rechtmäßigkeit der Gerichtsbarkeit infrage. Seine Reaktion war für Kritiker ein weiterer Anlass, dem Mann im Weißen Haus ein autoritäres Staatsverständnis zu unterstellen. Am 6. März erlässt Trump den zweiten Einreisestopp. Neu: Der Irak ist nicht mehr auf der Liste, und wer ein gültiges Visum hat, darf kommen. Der zweite Anlauf ist zwar viel sorgfältiger gearbeitet als das Ruck-Zuck-Dekret vom 27. Januar. Es sollte trotzdem nur gut zehn Tage dauern, bis ein Bundesrichter auf Hawaii auch ihn wieder einfriert.

Die Richter blockieren die Dekrete immer ähnlich begründet. Sie bezweifeln ihre Verfassungsmäßigkeit, und sie verweisen auf anti-muslimische Äußerungen des Wahlkämpfers Trump, der "einer kompletten Blockade der USA für Muslime" das Wort redete. Je mehr Zeit der Rechtsstreit einnimmt, desto sinnloser wird der Inhalt der Dekrete. Ihre Befristung, innerhalb derer neue Regeln und "extreme Überprüfungen" installiert werden sollen, läuft ab - und diejenigen, die als angeblich gefährlich markiert wurden, dürfen erstmal weiter kommen.

Proteste vor dem Weißen Haus

Nach viel Hin und Her auf der Ebene niedrigerer Instanzen lässt der Supreme Court Trumps Regelung am 26. Juni in Teilen zu. Neue Visa sollten weiter vergeben werden, wenn jemand enge Verwandte in den USA oder eine Verbindung zu einer US-Einrichtung hat - also zum Beispiel in den USA arbeitet oder studiert. Auch das geht vor weitere Gerichte: Was ist ein "enger" Verwandter?

Am 4. Dezember genehmigt der Supreme Court die mittlerweile dritte Version des Einreiseverbots. Betroffen sind Menschen aus dem Iran, dem Tschad, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen. Die Regierung argumentiert, diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern nicht.

Beschränkungen gibt es auch für Nordkorea und Venezuela. Das sollte schon ab 18. Oktober gelten, war aber gerichtlich blockiert worden. Im April will sich der Supreme Court nochmals mit den Einreisesperren befassen. Für den Jahrestag am 27. Januar, ruft ein breites Bündnis aus Bürgerrechtlern und Muslimorganisationen zu Protesten vor dem Weißen Haus auf. Donald Trump ist dann ein Jahr und eine Woche im Amt. Wie ernst er es meint mit der Abschottung seines Landes, hatte er bereits mit dem ersten Einreisestopp gezeigt.

Quelle: n-tv.de


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