Ein "Recht auf Gegenschlag" in der Art, dass staatliche Organe auf unsachliche oder diffamierende Angriffe in gleicher Weise reagieren dürfen, bestehe nicht, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Die Bundesregierung dürfe sich gegen Vorwürfe wehren. Allerdings müsse sie dabei sachlich bleiben. Staatliche Organe seien nicht dazu aufgerufen, Bürger zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Demonstrationen von politischen Parteien zu veranlassen. Die AfD nahm das Urteil mit Genugtuung auf. Parteichef Alexander Gauland sagte: "Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe." (dpa)
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