Doch vor Gericht nützt ihm das wenig: Ein Gericht in Jodhpur verurteilte Khan nun wegen Wilderei und befand ihn für schuldig, 1998 während Dreharbeiten indische Gazellen und zwei Hirschziegenantilopen abgeschossen zu haben - letztere sind als bedrohte und verehrte Tierart besonders geschützt.
Khan erwartet nun eine Haftstrafe zwischen einem und sechs Jahren. Es ist nicht das erste mal, dass er mit dem Gesetz in Konflikt gerät. 2015 wurde er verurteilt, weil er betrunken einen Obdachlosen überfahren und Fahrerflucht begangen haben soll. Wenige Monate später folgte doch noch ein Freispruch.
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