Frankreichs Luftschläge gegen IS ohne Zusage von Damaskus völkerrechtswidrig

  28 September 2015    Gelesen: 661
Frankreichs Luftschläge gegen IS ohne Zusage von Damaskus völkerrechtswidrig
Die Schläge der französischen Luftstreitkräfte auf die Stellungen der radikalen Gruppierung Islamischer Staat in Syrien ohne eine Genehmigung des UN-Sicherheitsrates und das Einverständnis der legitimen Regierung des Landes widersprechen dem Völkerrecht, wie die Sprecherin des russischen Außenamtes, Maria Sacharowa, erklärte

Zuvor hatte Reuters unter Verweis auf den Elysee-Palast mitgeteilt, dass die französischen Luftstreitkräfte erstmals Angriffe auf IS-Stellungen in Syrien geflogen hatten. Der französische Premierminister Manuel Valls unterstrich, dass die Angriffe notwendig gewesen und „zu Selbstverteidigungszwecken“ ausgeführt worden seien.

„Ich würde mir wünschen, Näheres zu dem Konzept der Selbstverteidigung zu erfahren, das Luftschläge auf einen Staat vorsieht, der niemanden angreift und keine Genehmigung dafür gibt. Auch die Übereinstimmung mit dem Völkerrecht ruft Fragen hervor. Das ist doch ein Witz: Das Referendum auf der Krim wird einem Anschluss gleichgesetzt, und Luftschläge ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates und ohne Einverständnis der Regierung sollen Selbstverteidigungszwecken dienen“, schrieb die russische Außenamtssprecherin auf ihrer Seite im Facebook.
„Aus welchem Grund agieren Sie auf dem Territorium eines souveränen Landes in Umgehung der legitimen Regierung, die den IS nicht unterstützt, sondern selbstlos dagegen kämpft?“, schrieb sie weiter. Laut Sacharowa „hat das nichts mit dem Völkerrecht zu tun, denn das wird vor den Augen der erschütterten Weltgemeinschaft vernichtet".



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