Urteil gegen Attentäter von Stockholm: Lebenslange Haft und Ausweisung nach Haftstrafe

  07 Juni 2018    Gelesen: 771
Urteil gegen Attentäter von Stockholm: Lebenslange Haft und Ausweisung nach Haftstrafe

In Stockholm wurde das Urteil gegen Rakhmat Akilow verkündet. Er wurde der Planung und Durchführung eines Attentats, des Mordes in fünf Fällen und des Mordversuchs in 119 Fällen angeklagt. Das Urteil lautet lebenslänglich mit anschließender Ausweisung.


Das Attentat von Stockholm gilt als das schwerste Verbrechen in Schweden. In einer Pressekonferenz in Stockholm wurden Akilows Vergehen aufgelistet. Der Mann usbekischer Herkunft hatte im April 2017 in der beliebten Einkaufsstraße Stockholms "Drottninggatan" mit einem gestohlenen Lkw fünf Menschen in den Tod gerissen. Neben der Anklage wegen Mordes in fünf Fällen wird ihm Mordversuch in 119 Fällen angelastet, in 24 Fällen brachte er Menschenleben in Gefahr. Zehn Menschen wurden bei dem Attentat verletzt.

"Seine Sympathien zum IS müsse man nicht diskutieren", hieß es in der Pressekonferenz. Denn diese hatte Akilow selbst bekundet.

In Schweden hatte man ihm kein Asyl gewährt, Akilow reiste jedoch nicht aus, sondern hielt sich illegal weiterhin in dem skandinavischen Land auf. Es ging ihm darum, möglichst viele "Ungläubige" zu töten. Pro Mordversuch lautet das Urteil 100.000 schwedische Kronen Entschädigung, 125.000 im Falle einer schweren Verletzung. Auch die Hinterbliebenen sollen finanzielle Entschädigung erhalten.

Akilow wird ausgewiesen, sobald er seine Haftzeit verbüßt hat, und darf nicht wieder nach Schweden einreisen. Im Februar wurde der Attentäter des Terrorismus für schuldig befunden. Auch sein Verteidiger bat das Stockholmer Gericht, Akilow lebenslänglich in Haft zu nehmen, da dieser eine "Gefahr für die Gesellschaft darstelle und dies auch in Zukunft sein wird, solange er weiterhin die gleichen Ansichten wie heute vertritt".

Eine lebenslängliche Haftstrafe dauert in Schweden zwischen 15 und 34 Jahren.

 


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