Dies geht aus einem Bericht hervor, der im Juli 2017 vom Büro des Generalinspektors verfasst und erst an diesem Freitag veröffentlicht wurde. Es stellte sich heraus, dass eine Mitarbeiterin der Lizenzierungsabteilung im Zeitraum vom Februar 2016 bis März 2017 keinen Gebrauch vom System für Hintergrundüberprüfung gemacht hatte. Sie habe Probleme mit dem Einloggen gehabt, die sie nicht beseitigte, hieß es im Bericht. Im März 2017 wurde dann Alarm geschlagen, als man bemerkte, dass aus dieser Abteilung keine Anfragen bezüglich der Sicherheitsüberprüfung mehr gestellt wurden.
deutsch.rt
Tags: