Menschenhandel: Spanien hat Fortschritte erzielt, aber weitere Maßnahmen gegen Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft erforderlich

  20 Juni 2018    Gelesen: 1089
Menschenhandel: Spanien hat Fortschritte erzielt, aber weitere Maßnahmen gegen Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft erforderlich

Spanien hat Fortschritte bei der Entwicklung der rechtlichen, institutionellen und politischen Rahmenbedingungen gegen den Menschenhandel erzielt. In einer Reihe von Bereichen sind jedoch Verbesserungen erforderlich. So müssen insbesondere mehr Anstrengungen unternommen werden, um den Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskrft zu bekämpfen, so die Sachverständigengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) in ihrem heute veröffentlichten Bericht.

In dem Bericht wird eine Reihe positiver Maßnahmen anerkannt, die GRETA stellt aber auch fest, dass der Schwerpunkt bisher auf der Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung lag. GRETA appeliert an die spanischen Behörden, vorrangig einen umfassenden nationalen Aktionsplan zu verabschieden, der Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung von Arbeitskräften sowie anderer Formen des Menschenhandels enthält, und die Identifizierung von Opfern des Menschenhandels unter Asylsuchenden, Flüchtlingen und irregulären Migranten priorisiert. Um den Menschenhandel zur Ausbeutung von Arbeitskräften zu verhindern, empfiehlt GRETA, die Kontrollen insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und Hausarbeit zu verstärken.

Mit den Strafrechtsreformen wurden die Definition des Menschenhandels auf weitere Formen der Ausbeutung wie Zwangsheirat und Teilnahme an kriminellen Aktivitäten ausgeweitet. Darüber hinaus wurde die Mindestdauer der Erholungs- und Bedenkzeit für Opfer von 30 auf 90 Tage verlängert, und die Zahl der den Opern von Menschenhandel von Gerichten zugewiesenen Entschädigungen hat zugenommen. GRETA erinnert jedoch an ihre Empfehlungen, um sicherzustellen, dass alle ausländischen Opfer systematisch über die Möglichkeit informiert werden, eine Erholungs- und Bedenkzeit zu erhalten, und dass die staatliche Entschädigungsregelung für Opfern von Menschenhandel tatsächlich zugänglich gemacht wird.


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