Kim Dotcom scheitert mit Berufungsantrag gegen Auslieferung an die USA
05 Juli 2018
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Kim Dotcom hat eine juristische Schlappe erlitten. Ein neuseeländisches Berufungsgericht bestätigte: Der 44-Jährige darf an die USA ausgeliefert werden. Der Internetunternehmer will die Entscheidung anfechten.