Die umstrittene Abschiebung des Tunesiers Sami A. hat den Steuerzahler viel Geld gekostet. Allein das von der Bundespolizei angemietete Charterflugzeug schlug mit 34.848 Euro zu Buche, wie die Bundespolizei der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" mitteilte.
Die Kosten werden demnach von der Ausländerbehörde Bochum getragen. Für einen zuvor stornierten Linienflug fielen zusätzlich 467,84 Euro an. Die Behörden wählten demnach einen Charter- statt eines Linienfluges, weil ein islamistischer Gefährder wie Sami A. nicht gemeinsam mit Touristen in einem normalen Flugzeug sitzen könne.
Sami A. war am 13. Juli abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch vor der Landung des Flugzeugs in Tunesien ein Abschiebeverbot erteilt hatte.
Die Kampagne einiger Medien gegen Sami A., einen angeblichen Ex-Leibwächter Osama Bin Ladens, hätte fast dazu beigetragen, ihn vor der Abschiebungnach Tunesien zu bewahren. Das geht aus dem 22-seitigen Beschluss des Verwaltungsgerichts hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte im neuen SPIEGEL.)
Fragwürdige Finte
Der Beschluss der Kammer erreichte die zuständigen Behörden in Bochum und Düsseldorf allerdings erst, als Sami A. am vergangenen Freitagmorgen schon im Abschiebeflieger nach Tunesien saß. Vorausgegangen war der Nacht-und-Nebel-Aktion eine fragwürdige Finte der Exekutive: Nach SPIEGEL-Informationen hatte das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium zuvor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen absichtlich über die geplante Abschiebung im Dunkeln gelassen.
Auf Anfrage des Gerichts, ob eine Abschiebung für den 12. Juli geplant sei, hatte das Ministerium die Frage via Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verneinen lassen. Gleichzeitig verschwieg es, dass eine Abschiebung für den Tag darauf geplant war - und suggerierte dem Gericht damit, es habe noch Zeit für eine Entscheidung. Das war nicht der Fall.
Auch als das Gericht die Behörden am Freitagmorgen dann über seine Entscheidung informierte, brachen diese die Abschiebung nicht ab. Das Gericht übte daher scharfe Kritik an dem Vorgehen, die Rede war von einem "erkennbaren Verstoß" gegen geltende Gesetze, es seien "Vorschriften ignoriert" worden und eine "grob rechtswidrige Abschiebemaßnahme" erfolgt - und zwar "sehenden Auges".
Das Gericht verfügte außerdem, dass der Tunesier auf Kosten des Steuerzahlers nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Dagegen wehren sich die Ausländerbehörden; die Entscheidung liegt beim Oberverwaltungsgericht Münster. Es wird in rund vier Wochen über den Fall entscheiden.
Quelle : spiegel.de
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