VW wehrt sich gegen Rücknahme zum Neupreis

  23 November 2018    Gelesen: 914
VW wehrt sich gegen Rücknahme zum Neupreis

Wenn das Urteil des Landgerichts Augsburg Schule macht, wird es womöglich richtig teuer für Volkswagen: Der Konzern soll einen sechs Jahre alten Diesel-Golf mit Schummelsoftware zum Neupreis zurücknehmen. VW kündigt deshalb Berufung an.

Volkswagen will gegen ein Urteil des Landgerichts Augsburg zur Rücknahme eines Diesel-Golfs mit manipulierter Abgassoftware Berufung einlegen. Der Dax-Konzern halte das Urteil, wonach der Autokäufer auch keine Nutzungsentschädigung zahlen muss, für "rechtsfehlerhaft". "Wir werden dagegen Berufung einlegen und gehen davon aus, dass das vorliegende Urteil in der Berufungsinstanz korrigiert werden wird", erklärte ein VW-Sprecher.

Das Landgericht hatte bereits Mitte November entschieden, dass VW die Kaufsumme für den Golf 1.6 TDI von 29.908 Euro zuzüglich Zinsen erstatten müsse. Der Käufer müsse dafür den im Jahr 2012 erworbenen Wagen zurückgeben. Der Kläger habe "auch keine Nutzungsentschädigung zu leisten, denn die Typgenehmigungen für die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge seien kraft Gesetzes erloschen", geht aus dem Urteil hervor.

VW geht davon aus, dass das Urteil in der Berufungsinstanz korrigiert wird. "Für Kunden-Klagen gibt es aus unserer Sicht keine Rechtsgrundlage", so ein Sprecher. Mittlerweile seien rund 9000 Urteile in der Diesel-Thematik ergangen - vor Landgerichten und Oberlandesgerichten blieben Klagen von VW-Kunden überwiegend erfolglos.

Aktuell gebe es 13 Urteile von Oberlandesgerichten, die im Sinne von VW beziehungsweise im Sinne der Händler ausgefallen seien. "Die Entscheidung des Landgerichts Augsburg steht damit im Widerspruch zu einer Vielzahl von Entscheidungen anderer Gerichte in vergleichbaren Fallkonstellationen", so der VW-Sprecher.

Quelle: n-tv.de


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