Der deutsche Rundfunkbeitrag ist rechtens

  13 Dezember 2018    Gelesen: 974
Der deutsche Rundfunkbeitrag ist rechtens

Einmal im Monat werden deutsche Haushalte für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zur Kasse gebeten. Die Gebühr steht immer wieder in der Kritik. Nun zieht nach dem Bundesverfassungsgericht auch der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil nach.

Der deutsche Rundfunkbeitrag ist auch mit dem EU-Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Das Landgericht Tübingen hatte dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt.

In dem Verfahren ging es um den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung erhoben wird und nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden ist. Pro Monat sind derzeit 17,50 Euro fällig.

Für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der Rundfunkbeitrag die wichtigste Einnahmequelle. Rund acht Milliarden Euro kamen im Jahr 2017 zusammen. Den Anstalten zufolge soll die Rundfunkgebühr sicherstellen, dass die Sender unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen agieren können.

Kritiker bemängelten bei der neu erhobenen Gebühren vorallem, dass Menschen, die allein leben unterm Strich mehr zahlen müssen als etwa Familien oder Wohngemeinschaften. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte den Beitrag Mitte Juli bereits im Wesentlichen für verfassungsgemäß. Dem Urteil zufolge müssen Menschen mit zwei oder mehreren Wohnungen aber nicht mehrfach, sondern nur einmal die Gebühr zahlen.


Quelle: n-tv.de


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