Die Brüsseler Behörde leitete deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein.
Seit dem ersten Januar erhalten Familien aus anderen Staaten der Europäischen Union, deren Kinder in der Heimat leben, Familienbeihilfe nur noch angepasst an die dort üblichen Lebenshaltungskosten. Diese so genannte Indexierung hat Kürzungen zum Beispiel für in Österreich lebende Ungarn und Slowaken zur Folge. In Deutschland ist ein solches Vorgehen ebenfalls mehrfach diskutiert worden.
Die EU-Kommission argumentiert, dass gleiche Beiträge auch zu den gleichen Vorteilen führen sollten. Schließlich werde das Kindergeld nur an diejenigen EU-Ausländer gezahlt, die auch in das jeweilige Sozialversicherungssystem einzahlen. Österreich hat zwei Monate Zeit, um auf die Anmerkungen der Kommission zu reagieren.
deutschlandfunk
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