EuGH-Generalanwalt hält deutsche Pkw-Maut für rechtskonform

  06 Februar 2019    Gelesen: 884
EuGH-Generalanwalt hält deutsche Pkw-Maut für rechtskonform

Brüssel/Berlin (Reuters) - Ein Rechtsexperte des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sieht die geplante Pkw-Maut in Deutschland im Einklang mit EU-Recht.

EuGH-Generalanwalt Nils Wahl schlage vor, die Klage von Österreich gegen Deutschland wegen der Mauteinführung abzuweisen, teilte das höchste europäische Gericht am Mittwoch in Luxemburg mit. Der Umstand, dass Haltern von in Deutschland zugelassenen Autos eine Steuerentlastung bei der deutschen Kraftfahrzeugsteuer zugutekomme, die dem Betrag der Maut entspreche, stelle keine Diskriminierung anderer EU-Bürgern dar. Das höchste europäische Gericht folgt in den meisten Fällen der Empfehlung des Generalanwalts. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sprach von einem wichtigen Schritt. “Wir wollen das System im Oktober 2020 zum Laufen bringen. Die Nutzerfinanzierung durch alle, die unsere Infrastruktur benutzen, ist richtig und schafft Gerechtigkeit.”

Österreich klagt gegen die Maut wegen Diskriminierung, die Niederlande haben sich angeschlossen. Beide Länder sehen eine Benachteiligung ausländischer Autofahrer, weil die Infrastrukturabgabe alle zahlen müssen und Fahrzeughalter in Deutschland über die Kraftfahrzeugsteuer entlastet werden. Die EU-Kommission hat ihr Verfahren wegen einer möglichen Benachteiligung von Ausländern aber eingestellt.

Der zwei Milliarden schwere Auftrag zur Erhebung der Maut wurde im Dezember vom Bund an den deutschen Konzertkartenanbieter CTS Eventim und Kapsch TrafficCom vergeben.


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