Die Straßburger Richter urteilten, der Junge habe monatelang ohne Betreuung in dem damaligen Flüchtlingslager mit dem Namen „Dschungel“ in der Nähe von Calais gelebt. Die Behörden seien ihrer Pflicht nicht nachgekommen, den damals 12-Jährigen zu schützen. Damit aber hätten sie seine Menschenrechte verletzt. Frankreich wurde angewiesen, dem jungen Mann, der heute in Großbritannien lebt, 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
In dem Lager hatte eine Nichtregierungsorganisation dem Jungen geholfen, seine Unterbringung in einer speziellen Einrichtung durchzusetzen. Dennoch nahmen die Behörden ihn nicht in Obhut.
(Beschwerdenummer 12267/16)
deutschlandfunk
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