Zwischen zwölf und 47 Prozent - so weit liegen die Anteile von Frauen in den nationalen Parlamenten der EU-Staaten auseinander. Warum die einen so viele Frauen und die anderen so wenige haben, lässt sich teilweise mit den Maßnahmen erklären, die die Länder ergreifen, um Frauen in der Politik zu fördern.
Dabei gibt es im Wesentlichen zwei Konzepte: ein Paritätsgesetz, das vorschreibt, dass die Plätze auf den Wahllisten der Parteien gleichberechtigt zwischen Männern und Frauen aufgeteilt werden. Und parteiinterne Quoten, durch die sich Parteien selbst verpflichten, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Männern und Frauen bei der Listenbesetzung einzuhalten.
Elf von 28 EU-Staaten besitzen gesetzliche Regelungen zur Geschlechterparität in ihren nationalen Parlamenten. In manchen Fällen haben diese Quoten deutliche Auswirkungen auf den Anteil von Frauen.
In Spanien etwa legte die Regierung 2007 eine gesetzliche Quote für die Kandidatenlisten fest, nach der jeweils 40 Prozent der Listen von Kandidaten unterschiedlichen Geschlechts gefüllt werden müssen. Seitdem stieg der Anteil der Frauen im Parlament auf zwischenzeitlich 46 Prozent. Heute hat er sich laut einer Erhebung der Interparlamentarischen Union (IPU) bei 41 Prozent eingependelt.
In anderen Ländern werden auch ohne gesetzlich festgeschriebene Quote hohe Frauenanteile in politischen Ämtern erreicht. Ein Beispiel dafür sind Schweden und Finnland. Im schwedischen Parlament sind 47 Prozent der Abgeordneten weiblich. Das Land ist damit europäischer Spitzenreiter, gefolgt von Finnland mit einem Frauenanteil von 42 Prozent.
Schweden wird oft für seine erste feministische Regierung gefeiert. Statt einer nationalen Quote haben hier freiwillige interne Regelungen der Parteien eine lange Tradition. Viele besetzen ihre Wahllisten im Land bereits seit Ende der Siebzigerjahre mittels Quote.
Daran zeigt sich: Es kommt letztlich auf den Willen der Parteien an. Das gilt auch für das Musterbeispiel Frankreich. Hier wurde 1999 die Verfassung geändert, damit 2000 ein Paritätsgesetz in Kraft treten konnte, das eine gleichberechtigte Besetzung der Wahllisten fordert - und über die staatliche Wahlkampfkostenerstattung sanktioniert.
Doch erst mit dem Einzug von Emmanuel Macrons Partei La République en Marche schaffte das Land einen Sprung von zwölf Prozentpunkten: Rund 40 Prozent der Abgeordneten in der Nationalversammlung sind heute weiblich. Das liegt auch daran, dass die Partei die Plätze auf ihrer Wahlliste tatsächlich mit aussichtsreichen Kandidatinnen besetzt hat, argumentieren Wissenschaftler. Im globalen IPU-Ranking sprang das Land damit von Platz 64 auf Platz 16. In der EU liegt Frankreich auf Rang vier.
In manchen Ländern ist der Frauenanteil trotz gesetzlich festgesetzter Quoten niedrig. Das liegt zum einen an niedrig angesetzten Zielwerten, wie beispielsweise in Griechenland. Dort gibt es eine in der Verfassung sowie im Wahlgesetz verankerte Quote, nach der mindestens ein Drittel der Kandidatenlisten der Parteien - sowohl für nationale als auch für Wahlkreislisten - paritätisch besetzt sein müssen. Wird die Quote nicht eingehalten, bekommt die Liste keine Zulassung. Der Frauenanteil im Parlament beträgt hier nur 19 Prozent.
Auch die finanziellen Sanktionen einer gesetzlichen Regelung helfen nicht immer, um ausreichend Frauen in die Politik zu holen: In Kroatien wird eine Nichteinhaltung der Quotenregelung für das nationale Parlament etwa mit einer Geldstrafe von 50.000 Kuna bestraft, umgerechnet rund 6700 Euro. Der Frauenanteil beträgt dort dennoch nur 21 Prozent.
spiegel
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