Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage eines Somaliers ab. Er hatte argumentiert, dass der Angriff nur unter Beteiligung einer US-Militärbasis im pfälzischen Ramstein möglich gewesen sei. Nach seiner Überzeugung wurde der Angriff über eine dort installierte Satelliten-Relais-Station gesteuert.
Dafür fand das Gericht nach eigenen Angaben jedoch keinen Beleg. Die Station sei 2012 wahrscheinlich noch gar nicht fertiggestellt gewesen, hieß es. Zudem sei nicht geklärt, ob der Vater des Klägers tatsächlich durch den US-Drohnenangriff ums Leben kam. Die Klage gegen die Bundesrepublik sei deshalb unzulässig und unbegründet.
Eine Beschwerde gegen das Urteil ist möglich.
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