Ist privates Chatten im Job jetzt verboten?

  20 Januar 2016    Gelesen: 781
Ist privates Chatten im Job jetzt verboten?
Privat während der Arbeit gechattet? Das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Diese Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof bestätigt. Was heißt das?
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil das private Chatten am Arbeitsplatz wohl verboten. Ist das Chatten jetzt grundsätzlich verboten?, fragt Uwe Neidhardt.

Sehr geehrter Herr Neidhardt,

in dem von Ihnen angesprochenen Fall ging es darum, dass in dem Unternehmen für die geschäftliche Korrespondenz der Yahoo-Messenger genutzt wurde. Der Mitarbeiter nutzte diesen jedoch auch für seine private Kommunikation – obwohl der Arbeitgeber das schriftlich untersagt hatte. Als der Arbeitgeber bei einer Kontrolle feststellte, dass dieser Mitarbeiter die Anweisung nicht einhielt, entließ er ihn.

Der aber zog gegen seine Kündigung vor Gericht, denn er vertrat die Ansicht, dass diese Kündigung nicht gerechtfertigt sei und zudem seine private Kommunikation dem § 8 der Europäischen Menschenrechtskonventionen untersteht (Dieser Paragraph schützt das Privat- und Familienleben sowie die Korrespondenz).

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sah hier allerdings keine Verletzung dieser Norm. Denn der Arbeitgeber konnte davon ausgehen, dass auch dieser Mitarbeiter den Messenger ausschließlich für geschäftliche Korrespondenzen nutzt – und die darf der Arbeitgeber dann auch kontrollieren. Er konnte nicht davon ausgehen, dass der Mitarbeiter diesen auch privat nutzt. Deshalb konnte der Verstoß des Mitarbeiters gegen die Anweisung seines Arbeitgebers auch als Kündigungsgrund herangezogen werden.

Erlaubt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern am Arbeitsplatz private Web-Aktivitäten nicht, kann der Verstoß dagegen eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Eine vorherige Abmahnung ist in solchen Fällen nicht immer nötig. Ausschlaggebend wird die Schwere der Pflichtverletzung sein. Denn wer eine Anweisung seines Arbeitgebers missachtet, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Und das kann generell mit Sanktionen wie einer Abmahnung oder gar fristloser Kündigung geahndet werden.


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