Eugenik: Japan beschließt Zahlung an Opfer staatlicher Zwangssterilisierungen

  26 April 2019    Gelesen: 612
Eugenik: Japan beschließt Zahlung an Opfer staatlicher Zwangssterilisierungen

Vom japanischen Eugenik-Gesetz Betroffene sollen entschädigt werden. Die Regierung entschuldigte sich bei den zehntausenden Opfern für das erlittene Leid. Das Parlament hatte zuvor einstimmig für eine Kompensation gestimmt. Doch die Opfer wollen mehr.

Etwa 3,2 Millionen Yen - das sind etwa 25.750 Euro - soll jedes Opfer staatlicher Zwangsterilisierung bekommen: Betroffen seien etwa 25.000 Menschen, berichtet Time.

In den Jahren 1948 bis 1996 galt in Japan ein Eugenik-Gesetz, um „die Geburt qualitativ minderwertiger Abkömmlinge“ zu verhindern. So konnten Menschen mit Behinderung ohne ihre Zustimmung sterilisiert werden. Noch 1996 sei es diskret in „Mutterschaftsschutz-Gesetz“ umbenannt worden, bevor es dann abgeschafft wurde.

Nun erkannte die Regierung Japans an, dass vielen der zwangssterilisierten Betroffenen schweres psychisches wie physisches Leid zugefügt wurde. Bis Mittwoch, dem Tag der Abstimmung, hatte sie noch darauf hingewiesen, dass die Sterilisierungen seinerzeit legal waren.

Die Entschuldigung sowie die Wiedergutmachung sei erfolgt, nachdem eine Reihe von Opfern ihr jahrzehntelanges Schweigen gebrochen und vor Gericht geklagt hätten, heißt es weiter in dem Bericht.

Die Opfer, die eine Klagewelle im Land losgestoßen hätten, fordern eine Entschädigungssumme von 30 Millionen Yen pro Kopf – das zehnfache der beschlossenen Kompensation. Ihr Vorwurf: Die Regierung hätte ihnen ihr Recht auf Selbstbestimmung, Fortpflanzung und Gleichberechtigung abgesprochen. Ihrer Auffassung zufolge seien in Anbetracht des Leids die beschlossenen Entschädigungsleistungen zu gering bemessen.

Zu den zwangsterilisierten Opfern seien noch über 8000 Betroffene Menschen hinzu zu zählen, die unter fragwürdigen Umständen „einverständlich“ sterilisiert worden seien. Zudem seien rund 60.000 Frauen gezwungen worden, sich wegen festgestellter Erbkrankheiten Abtreibungen zu unterziehen.

Unter den Klägern seien auch etwa 10.000 Lepra-Patienten, die bis zu Abschaffung des „Lepra-Verhinderungs-Gesetzes“ im Jahr 1996 in geschlossenen Einrichtungen untergebracht waren. Ihnen war bereits im Vorfeld für die verfolgte Isolationspolitik Entschädigung wie Entschuldigung angetragen worden.

sputniknews


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