Das geht aus dem Urteil eines Verwaltungsgerichts in Madrid hervor. Der Oberste Gerichtshof des Landes hatte den Weg für eine Kandidatur bereits gestern freigemacht und einer Sperre der spanischen Wahlbehörde widersprochen. Da es sich um einen Grundsatzbeschluss handelte, musste im konkreten Fall noch das Verwaltungsgericht urteilen.
Die Wahlbehörde hatte Puigdemont und zwei Mitstreiter Ende April von der Wahl ausgeschlossen. Der Politiker hatte nach einem umstrittenen Referendum die Unabhängigkeit der nordostspanischen Region erklärt. Er wurde daraufhin von der Zentralregierung in Madrid abgesetzt. Um einer Verhaftung wegen Rebellion zu entgehen, floh er ins Ausland. Der Haftbefehl gegen ihn ist in Spanien weiter in Kraft.
Deutschlandfunk
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