Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen

  15 Mai 2019    Gelesen: 589
Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen

Arbeitgeber sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Nur so sei es möglich, die vorgeschriebenen täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten zu garantieren. Das dürfte auch Folgen für die Arbeitswelt in Deutschland haben.

In Deutschland ist es bislang üblich, lediglich Überstunden zu erfassen. Das hält der Europäische Gerichtshof in Luxemburg für nicht ausreichend. Vielmehr müssten Arbeitgeber „ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten und geltende Arbeitnehmerrechte eingehalten würden, erklärte der EuGH und verwies auf die entsprechenden EU-Richtlinien und die EU-Grundrechtecharta.

Auch Außendienst oder Heimarbeit müssen erfasst werden

Als Konsequenz aus dem Urteil müsste in Zukunft auch erfasst werden, wie viel Arbeitszeit im Außendienst oder in Heimarbeit geleistet wird. Dies könnte zum Beispiel über Apps oder durch elektronische Systeme am Laptop geschehen. Auch wenn abends von zuhause aus dienstlich telefoniert oder eine E-Mail geschrieben wird, gilt das als Arbeitszeit und müsste registriert werden.

Geklagt hatte eine Gewerkschaft aus Spanien. Konkret ging es um die Arbeitserfassung in einem dortigen Unternehmen der Deutschen Bank. Das nun gefällte Urteil betrifft aber ganz Europa. Alle EU-Staaten müssten die systematische Arbeitszeiterfassung durchsetzen, entschied das oberste Gericht in Luxemburg.


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