Bundeswehr und Bundespolizei: Intensive Kooperation vereinbart

  17 Juli 2019    Gelesen: 1212
  Bundeswehr und Bundespolizei: Intensive Kooperation vereinbart

Zwischen der Bundeswehr und der Bundespolizei soll es ab sofort eine intensivere Zusammenarbeit geben. Zu diesem Zweck wurde nun von beiden Seiten eine neue Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei könnten demnach auch „alliierte und befreundete“ Streitkräfte unterstützen.

Die Bundeswehr hat aktuell rund 180.000 aktive Soldaten, die Bundespolizei verfügt über mehr als 46.000 Bedienstete. Beide wollen nun ihre Kräfte bündeln und ihre Zusammenarbeit an mehreren Stellen intensivieren. Dabei geht es nach offiziellen Angaben vor allem um Personal, Material und den Austausch von Informationen.

Bereits am 11. Juli wurde eine entsprechende Kooperationsvereinbarung dem Inspekteur der Streitkräftebasis, Generalleutnant Martin Schelleis, und dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann unterzeichnet. Ort des gemeinsamen Treffens war ein Hangar der Fliegerstaffel der Bundespolizei in Blumberg nahe Berlin. Das erklärte Ziel der neuen Vereinbarung: Deutschlands Sicherheit stärken.

Der Unterzeichnung war ein gemeinsames zweitägiges Führungskräfteseminar vorausgegangen. Die Bundespolizei stellte vor Ort ihr mögliches Fähigkeitsspektrum vor: Von der Unterstützung „alliierter und befreundeter Streitkräfte“ bis hin zu den Feldjägern sollen die Aufgaben bei der Kooperation reichen. Ein Schwerpunkt sei dabei laut Bundeswehr insbesondere die Frage der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen und Ausbildung. Beide Seiten hätten großes Interesse, gemeinsame Potentiale zu nutzen, hieß es.

Neben der Unterstützung im personellen Bereich sollen bald auch Kooperationen beim Material folgen, wie zum Beispiel bei Fahrzeugen. Um die Zusammenarbeit besser ausgestalten zu können, wurde bei dem Führungskräfteseminar auch ein „Info-Tool“ präsentiert. Dort soll von beiden Seiten Projekte eingetragen, „Anforderungen ermittelt und Bedarfe formuliert werden“. Die Kooperationsvereinbarung dient laut offiziellen Angaben als Grundlage für zukünftige Einzel-Vereinbarungen zwischen den Behörden und Dienststellen der Geschäftsbereiche. Bereits bestehende Regelungen, beispielsweise bei Hilfe in Katastrophenfällen, sollen davon unberührt bleiben.

sputniknews


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