Konkret geht es um eine Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer, die Deutschland nach Auffassung der EU-Kommission zu vielen Landwirten gewährt.
Eigentlich soll diese Ausnahme nach EU-Recht nur kleinere Betriebe entlasten. Deutschland gewähre sie aber außer gewerblichen Viehzüchtern standardmäßig allen Landwirten, also auch großen Betrieben. Damit verstoße die Bundesrepublik gegen EU-Recht.
Zudem würden Landwirte, die von der Ausnahmeregelung betroffen sind, in Deutschland übermäßig für die von ihnen gezahlte Mehrwertsteuer entschädigt. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt. Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung schon mehrmals aufgefordert, diese Praxis zu ändern.
Deutschland sieht darin jedoch keinen Rechtsbruch. Die Bundesregierung halte das Verfahren für vereinbar mit den europarechtlichen Vorgaben und werde es vor Gericht gegen den Vorwurf der EU-Kommission verteidigen, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums.
sputniknews
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