Mit einem Beschluss bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012.
Die NPD hatte gegen das Urteil geklagt. Die Partei hält den zu Grunde liegenden Paragrafen 31b des Parteiengesetzes für verfassungswidrig. Er sieht vor, dass Parteien den doppelten Betrag zahlen müssen, über den sie falsche Angaben im Rechenschaftsbericht machen.
n-tv
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