Die Anordnungen der Wettbewerbshüter seien möglicherweise rechtswidrig und deshalb außer Vollzug gesetzt worden, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mit. Die Bonner Behörde hatte im Februar erklärt, Facebook sei auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend und missbrauche diese Stellung beim Sammeln und Verwerten von Daten. Das Kartellamt habe dem US-Riesen deshalb “weitreichende Beschränkungen” bei der Verarbeitung von Nutzerdaten verordnet. Facebook war deshalb vor das Oberlandesgericht gezogen.
Der 1. Kartellsenat des Gerichts ordnete nun die aufschiebende Wirkung der Beschwerden des Facebook-Konzerns an. An der Rechtmäßigkeit dieser kartellbehördlichen Anordnungen habe der Senat “schon auf der Grundlage einer bloß summarischen rechtlichen Prüfung ernstliche Zweifel”, teilte das Gericht weiter mit. Selbst wenn die beanstandete Datenverarbeitung gegen Datenschutzbestimmungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Facebook muss damit die Entscheidung des Kartellamts vorerst nicht umsetzen. Über den Beschluss des Kartellamts selbst wird in einem anhängigen Beschwerdeverfahren entschieden. Ein Verhandlungstermin sei dort aber noch nicht bestimmt, hieß es weiter.
Tags: