Auch Verletzte werden als Todesopfer gezählt

  31 Auqust 2019    Gelesen: 318
Auch Verletzte werden als Todesopfer gezählt

Das Bundeskriminalamt will Statistiken zur Kriminalität von Zuwanderern präzisieren.

Der Hintergrund: Im BKA-Lagebild waren bislang neben den sieben deutschen Todesopfern des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz auch 75 deutsche Verletzte zu den „vollendeten Tötungsdelikten“ gezählt worden – de facto also 75 Tote, die es eigentlich gar nicht gibt. 

Das stellt der ARD-Faktenfinder klar. Der Anschlag vom Dezember 2016 wurde überdies erst in der Statistik für 2018 berücksichtigt. Das führte auf dem Papier zu einem starken Anstieg der Tötungsdelikte im Vergleich von 2018 gegenüber 2017.

Irreführende Zahlen kursieren im Netz

Mit diesen irreführenden Zahlen wird im Netz und in den sozialen Medien argumentiert. Das BKA erklärte auf Anfrage des ARD-Faktenfinder, aufgrund der Erfassungsmodalitäten der Polizeilichen Kriminalstatistik würden Opfer unabhängig vom Verletzungsgrad als Opfer eines vollendeten Tötungsdelikts erfasst. Diese – Zitat – „Interpretationsproblematik“ wolle man ab dem kommenden Jahr beheben.

Auch in anderen Bereichen Vergleiche schwierig

Das BKA räumte auch definitorische Schwächen bei der Kategorie „Zuwanderer“ ein. Die Behörde machte zudem deutlich, dass gesetzliche Änderungen wie etwa bei Sexualdelikten einen Vergleich der Fallzahlen von Jahr zu Jahr schwierig machen.

 

Deutschlandfunk


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