Im Fall der hoch umstrittenen Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind noch viele Anträge auf Steuererstattung in Millionenhöhe offen. Aufgrund anhaltender Ermittlungen hat das Bundeszentralamt für Steuern über 135 Anträge in Höhe von insgesamt 623 Millionen Euro noch nicht entschieden. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.
Es handele sich um in Prüfung befindliche und noch nicht ausgezahlte Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer, teilte das Bundesfinanzministerium mit. "Diese Anträge wurden nicht positiv beschieden, eine Verjährung droht folglich nicht." Die Anträge reichen bis 2006 zurück. Die weitaus meisten stammen aber aus dem Jahr 2011, kurz bevor das Steuerschlupfloch geschlossen wurde. Auf sie entfallen rund 585 Millionen Euro. In weiteren 46 Fällen hat das Zentralamt bereits gezahlte Beträge zurückgefordert oder die Anträge wurden zurückgezogen. Diese Fälle beliefen sich auf zusammen rund 500 Millionen Euro.
Bei Cum-Ex-Aktiengeschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Die Folge: Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Der Schaden soll in die Milliarden gehen.
Ein erster Gerichtsprozess um solche Aktiendeals beginnt an diesem Mittwoch (4. September) vor dem Bonner Landgericht. Angeklagt sind zwei britische Staatsbürger. Die Staatsanwaltschaft hat sie der besonders schweren Steuerhinterziehung angeklagt. Sie wirft ihnen vor, einen Schaden von über 440 Millionen Euro verursacht zu haben.
Grüne kritisieren BaFin
Die Grünen werfen der Finanzaufsicht Bafin vor, Cum-Ex-Ermittlungen nicht entschlossen vorangetrieben zu haben. Die dem Finanzministerium unterstellte Bafin habe seit 2007 von den Cum-Ex-Geschäften gewusst, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Lisa Paus. Die Bafin sei verpflichtet, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über eine mögliche Steuerhinterziehung zu informieren. "Trotzdem hat sie es nicht getan." Erst zehn Jahre später habe sie die erste Anzeige erstattet. Das zeige "das ganze traurige Desaster dieser Finanzaufsicht".
Die Bafin teilte mit, sie habe "die weitaus größere Zahl der Verdachtsfälle - zumeist in Absprache mit dem BZSt - unmittelbar den zuständigen Finanzbehörden der Länder und den zuständigen Staatsanwaltschaften mitgeteilt". So habe die Behörde der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen "alle bis Juli 2016 relevanten Fälle übermittelt, in denen ein Bezug zu möglichen Cum-Ex Sachverhalten festgestellt werden konnte". Laut Finanzministerium sind beim Bundeszentralamt seit 2017 fünf Anzeigen mit Bezug auf Cum-Ex-Geschäfte eingegangen. Davon stammten vier von der Bafin und eine vom hessischen Finanzgericht. In allen diesen Fällen sei zuvor bereits straf- beziehungsweise steuerrechtlich ermittelt worden.
Quelle: n-tv.de
Tags: