Trisomie-Bluttest bei Schwangeren als Kassenleistung?

  19 September 2019    Gelesen: 847
Trisomie-Bluttest bei Schwangeren als Kassenleistung?

Das oberste Gremium des Gesundheitssystems will heute entscheiden, ob ein Bluttest bei Schwangeren Kassenleistung wird, der eine Diagnose über Trisomie 21 ermöglicht.

Dabei geht es ausdrücklich um Frauen mit Risikoschwangerschaften und nicht um einen generellen Anspruch. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen hatte schon vorab erklärt, eine Anerkennung als mögliche Kassenleistung sei im Einzelfall als medizinisch begründet anzusehen. Behindertenverbände warnen, dies könnte dazu führen, dass die vorgeburtliche Selektion von Kindern mit Behinderung noch gefördert werde.
Auch der Bundestag hatte kontrovers über die ethischen Fragen solcher Untersuchungen gestritten.

Umgang mit Menschen mit Behinderung

Den Test, mit dem die fetale DNA analysiert wird, um Chromosomenabweichungen festzustellen, gibt es bereits seit 2012. Schwangere müssen ihn selbst bezahlen. Er gilt als risikolos verglichen mit den bislang üblichen Fruchtwasseruntersuchungen, die bereits Kassenleistung sind.

Mehr über den Bluttest und die sich widersprechenden Einschätzungen können Sie hier nachlesen. Dort kommen auch Theologen und Wissenschaftler zu Wort. Zitat: „Zwei Normen stehen in Spannung zueinander: die individuelle Situation werdender Eltern – und wie die Gesellschaft mit Menschen mit Behinderung umgeht.“


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