Das Bundesinnenministerium begründete dies mit einer weiterhin hohen Zahl illegaler Grenzübertritte. Die Bundespolizei sei deshalb angewiesen worden, Personen über den 11. November hinaus zu kontrollieren und daneben „intensive Schleierfahndung“ zu betreiben.
Deutschland und Österreich gehören zum Schengen-Raum, in dem stationäre Personenkontrollen an den Grenzen eigentlich nicht vorgesehen sind. Die Bundesregierung führte sie 2015 wieder ein, als zehntausende Migranten über die Balkan-Route nach Westeuropa zogen.
deutschlandfunk
Tags: