Reisen in diesem Zeitraum könnten aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden – auch wenn sie bereits teilweise oder ganz bezahlt wurden, hieß es. Die betroffenen Kunden würden schnellstmöglich vom Veranstalter informiert. Für Reisen ab dem 1. November 2019 werde in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft.
Thomas Cook Deutschland hatte einen Tag zuvor einen Insolvenzantrag gestellt, kurz nach der Pleite des britischen Mutterkonzerns. Auch die Fluggesellschaft Condor ist betroffen. Die Bundesregierung und das Land Hessen wollen Condor allerdings einen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro gewähren.
deutschlandfunk
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