Dies gelte weltweit, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Anlass ist der Fall einer ehemaligen österreichischen Grünen-Politikerin. Sie hatte nach einer Unterlassungsverfügung gegen Facebook auch eine Löschung wortgleicher und sinngleicher Beleidigungen gefordert. Der Oberste Gerichtshof Österreichs bat daraufhin den EuGH, die Angelegenheit zu prüfen.
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