Konkret ging es bei dem am Donnerstag veröffentlichten EuGH-Urteil um einen Kreditvertrag der österreichischen Raiffeisen Bank International (RBI) aus 2008 und deren Bestimmungen zur Umrechnung der Rückzahlungsraten für die Kredite von Schweizer Franken in Zloty.
Die Kläger machten geltend, dass die Klausel zur Umrechnung der Rückzahlungsraten für die Kredite von Schweizer Franken in Zloty missbräuchlich verwendet wurden. Das Bezirksgericht in Warschau gab den Klägern Recht und erklärte die Klausel für ungültig, bat aber gleichzeitig den EuGH um eine Auslegung einer europäischen Richtlinie zu missbräuchlichen Klauseln. Das Urteil ist damit für die gesamte Bankenbranche von Bedeutung. Analysten zufolge drohen den Banken hohe Belastungen. Auch die Commerzbank verfolgt das Urteil aufmerksam: Ihre zum Verkauf stehende polnische Tochter mBank sitzt auf Franken-Darlehen von umgerechnet rund 3,4 Milliarden Euro.
Das Warschauer Gericht hatte den EuGH eingeschalten, um zu klären, ob die missbräuchlichen Klauseln durch allgemeine Bestimmungen des polnischen Rechts ersetzt werden dürfen. Der EuGH entschied nun, dass diese Bestimmungen nicht die Lücken eines Vertrages schließen können, die durch den Wegfall der Klauseln entstanden seien. “Die Darlehensverträge, die in Polen geschlossen wurden und an eine Fremdwährung gekoppelt sind, dürfen die missbräuchlichen Klauseln über die Wechselkursdifferenz nicht durch allgemeine Bestimmungen des polnischen Zivilrechts ersetzt werden”, teilte der EuGH mit. Gleichzeitig spielte der Gerichtshof den Ball an das polnische Gerichte zurück, das den konkreten Fall letztlich entscheiden müsse.
Rund 700.000 Polen haben vor Jahren Immobilienkredite in Schweizer Franken aufgenommen, um von den günstigeren Zinsen in der Schweiz zu profitieren. Nach dem Ausbruch der weltweiten Finanzkrise verteuerte sich der Franken jedoch gegenüber dem Zloty drastisch, die Belastungen für die Kreditnehmer schossen in die Höhe. Tausende Polen klagen, um aus den teuren Krediten herauszukommen.
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