In ihrem Brief betonte Silvia Stöber, dass sie die Souveränität und territoriale Integrität der Republik Aserbaidschan innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen sowie die im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan geltenden Regeln und Vorschriften respektiere und betonte, dass dieser Besuch die Souveränität und territoriale Integrität Aserbaidschans in keiner Weise missachten werde.
Silvia Stöber betonte in ihrem Appell auch, dass sie die Konsequenzen des Besuchs nicht kenne.
Die Appellation von Silvia Stöber wurde ordnungsgemäß geprüft und es wurde beschlossen, ihren Namen von der Liste zu streichen.
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