Recht von Gefangenen auf Resozialisierung gestärkt

  18 Oktober 2019    Gelesen: 536
Recht von Gefangenen auf Resozialisierung gestärkt

Das Bundesverfassungsgericht hat den Anspruch von langjährig inhaftierten Gefangenen auf begleitete Ausgänge gestärkt.

Die Richter in Karlsruhe gaben drei Beschwerden von Menschen statt, denen eine solche Vollzugslockerung verwehrt wurde. In der Entscheidung betont das Gericht den hohen Stellenwert des Grundrechts Gefangener auf Resozialisierung.

Untere Instanzen hatten erklärt, Gefangene müssten nur dann Ausgang bekommen, wenn sonst konkrete Einschränkungen für ihre sogenannte Lebenstüchtigkeit zu befürchten seien. Damit wird die Fähigkeit bezeichnet, sich in einem normalen Leben nach der Haft zurecht zu finden.

(Az 2 BvR 1165/19, 2 BvR 681/19 und BvR 650/19)

Deutschlanfunk


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