Über seinen Anwalt ließ Josef Resch jetzt dem internationalen Ermittlungsteam JIT, das unter Federführung der niederländischen Staatsanwaltschaft arbeitet, der erwähnten Behörde selbst und den kontaktierten internationalen Medien eine Nachricht übermitteln. Darin äußert Reschs Anwalt das Unverständnis und die Enttäuschung seines Mandanten, dass sowohl das JIT als auch die niederländische Staatsanwaltschaft genauso wenig von seinem Angebot Gebrauch gemacht haben, neue Beweise vorzulegen, wie der angekündigte Untersuchungsausschuss in Malaysia.
In dem Schreiben des Anwaltes, das Sputnik vorliegt, verweist der Rechtsanwalt darauf, dass der Europäische Rat nach seiner Sitzung am 17. und 18. Oktober 2019 Schlussfolgerungen formuliert habe, in denen es unter dem Ordnungspunkt 12., bezogen auf den Fall MH17 wörtlich heißt:
„Unter Bezugnahme auf seine Schlussfolgerungen vom 20. Juni 2019 weist der Europäische Rat erneut darauf hin, dass er alle Bemühungen um Wahrheit, Gerechtigkeit und Rechenschaft gegenüber den Opfern des Abschusses des Fluges MH17 und ihren Angehörigen uneingeschränkt unterstützt, und fordert alle Staaten auf, im Einklang mit der Resolution 2166 des VN-Sicherheitsrates bei den laufenden Ermittlungen uneingeschränkt zu kooperieren.“
Der Anwalt von Josef Resch fragt, namens seines Mandanten, wie es sein könne, dass einerseits eine solche Aufforderung im Internet und damit weltweit veröffentlicht werde, andererseits Angebote für Beweise, die im Zweifel zur gewünschten „Wahrheit, Gerechtigkeit und Rechenschaft“ führen könnten, einfach – oder wie es der Anwalt formuliert – „gänzlich ignoriert“ werden. Der Jurist verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die in Rede stehenden Beweismittel offenbar so „werthaltig“ sind, dass sie dem Auftraggeber von Josef Resch mehrere Millionen Euro an Informanten-Honorar Wert gewesen waren.
Der Anwalt von Josef Resch zeigt sich in dem Schreiben, ebenfalls namens seines Mandanten, erstaunt von dem Umstand, dass der Europäische Rat einerseits weiterhin international zur Mitarbeit aufrufe, den Fall MH17 aufklären zu helfen, was impliziere, dass der Rat die Ermittlungen für noch nicht abgeschlossen halte, andererseits die niederländische Staatsanwaltschaft durch die Anklageerhebung zu erkennen gebe, dass sie sich festgelegt habe.
Dies sei vor allem deshalb bemerkenswert, da die Ermittlungsbehörden es zu keinem Zeitpunkt für nötig befanden, die von Resch angebotenen neuen Beweismittel in Augenschein zu nehmen und zu prüfen. Bekanntlich hatte Josef Resch angeboten, in Anwesenheit internationaler Medien, seine ihm übermittelten Beweismittel dem JIT und der niederländischen Staatsanwaltschaft zu präsentieren. Dies hatte die niederländische Staatsanwaltschaft am 24. Juli 2019 abgelehnt, mit der Befürchtung, dass es „schädlich sein könne, wenn Beweise von den Medien und anderen Personen vor der Untersuchung eingesehen werden.“
Unterstellungen der Medien zurückgewiesen
In dem Schreiben des Anwaltes von Josef Resch weist dieser im Namen seines Mandanten mit Vehemenz Unterstellungen von Medien als unwahr zurück, wie beispielsweise auch des russischen Fernsehsenders „Tsargrad TV“, der dem Unternehmer Konstantin Malofejew gehört, wonach Resch seine ihm übergebenen Erkenntnisse zwischenzeitlich verkauft haben soll. Reschs Anwalt hatte, im Namen seines Mandanten, allen kontaktierten Behörden, insbesondere dem JIT im September 2019 eine Frist bis zum 18. Oktober 2019 gesetzt, bis zu der sie die von Resch angebotenen Beweismittel abrufen könnten. Sputnik berichtete. Resch ließ seinerzeit über seinen Rechtsbeistand mitteilen:
„Bei ungenutztem Fristablauf geht Herr Resch vielmehr davon aus, dass eine Einbeziehung der ihm vorliegenden Informationen in die Ermittlungen tatsächlich nie gewollt war und die internationale Staatengemeinschaft nicht an der Aufklärung dieses Verbrechens interessiert ist. Sollte es nicht zu der Offenlegung kommen, so geht Herr Resch zudem davon aus, dass der Grund für ein solches Desinteresse an diesen Informationen und Beweismitteln für jeden klar erkennbar sein dürfte."
Da die Frist ungenutzt verstrichen ist und es Josef Resch wichtig ist, etwaige Trittbrettfahrer oder Diffamierungen seiner Person zu vermeiden, ließ er seinen Anwalt in dem aktuellen Schreiben ausdrücklich darauf hinweisen, dass niemand an Herrn Resch mit dem Wunsch, die ihm übergebenen Beweise zu kaufen, herangetreten sei. Deshalb stellt Reschs Rechtsbeistand fest und klar:
„Mithin können auch nicht künftig durch Dritte irgendwelche im Zusammenhang mit meinem Mandanten und dessen Angebot stehende Informationen oder Beweismittel erscheinen oder angeboten werden, worauf mein Mandant ausdrücklich hinweist. Herr Resch teilt mit, dass dieses Material zudem technisch unter anderem durch Sicherheitscode gesichert ist. Sollte also künftig irgendwelches Material angeboten werden oder erscheinen oder sich jemand hierbei gar auf meinen Mandanten berufen, so wäre dies niemals irgendein Material von Herrn Resch.“
Das aktuelle Schreiben des Anwaltes von Josef Resch beinhaltet auch einen Verweis auf den renommierten Luftrecht-Experten und Anwalt Prof. Elmar Giemulla, der für Angehörige von MH17-Opfern in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH als deren Interessenvertreter auftritt. Reschs Anwalt schildert ein Treffen seines Mandanten mit Prof. Giemulla im Berliner Kempinski-Hotel. Prof. Giemulla hatte Josef Resch in dem erwähnten Verfahren als Zeugen benannt. Während des Treffens habe Prof. Giemulla „gegenüber Herrn Resch geäußert, dass auch dessen Anfragen seitens der niederländischen Stellen inhaltlich geblockt würden.“ Dennoch wollen diese Stellen im März 2020 einen Prozess eröffnen.
Im direkten Kontakt der Sputnik-Redakteure mit Josef Resch zeigte sich der Privatermittler vor allem auch von der Tatsache irritiert, dass die Ukraine sich weigere, zwei Zeugen zum für März angekündigten Strafverfahren ausreisen zu lassen und sie nur per Videokonferenz zugeschaltet werden sollten. Für Resch ein merkwürdiger Vorgang, drohe den Zeugen doch keine Verurteilung, sondern sie sollen lediglich vor dem Gerichtshof aussagen.
Josef Reschs Enttäuschung bezieht sich auch auf die westlichen Medien, die er kontaktiert habe, wie er gegenüber Sputnik erklärt. Er hege immer größere Zweifel an der propagierten westlichen Pressefreiheit, zu der er nach wie vor stehe, aber er könne sich nicht des Eindrucks erwehren, als werde er ganz gezielt ignoriert, nicht nur von den kontaktierten Medien, sondern vor allem von der Politik. Nach Ansicht von Josef Resch grenze deren Verhalten fast an Strafvereitelung. Ganz offenkundig, seien die Materialien, die er im Auftrag seines Mandanten beschafft habe, „nicht gewollt“. Das aber stehe in totalem Kontrast zur öffentlich bekundeten Aufforderung, an der Aufklärung des Unglücks mitzuwirken.
Das MH17-Unglück über der Ostukraine
Der Flug MH17 der Malaysia Airlines auf dem Weg von Kuala Lumpur nach Amsterdam war am 17. Juli 2014 über der Ostukraine aus bislang ungeklärter Ursache abgestürzt. Dabei kamen alle 298 Menschen an Bord ums Leben. Das unter Führung der niederländischen Staatsanwaltschaft stehende internationale Ermittlerteam JIT macht für die Tragödie mehrere Personen verantwortlich, die Kräften der von der Zentralregierung in Kiew abtrünnigen Selbstverwaltung in der Ostukraine angehören sollen. Sie sollen mit einer Rakete russischer Bauart das Flugzeug abgeschossen haben. Überdies wird Russland einer Mittäterschaft bezichtigt. Ein Gerichtsverfahren soll im März beginnen. Russland weist die Verdächtigungen zurück. Zugleich kritisiert die russische Regierung, dass sie nicht im für ein rechtsstaatliches Verfahren üblichen Maß an den Ermittlungen beteiligt und von ihr vorgelegte Beweismittel durch das JIT ignoriert werden.
Auch die Regierung Malaysias äußert erhebliche Zweifel an den Schlussfolgerungen und Beschuldigungen des JIT, an dem Malaysia überdies erst spät beteiligt wurde, obwohl das verunglückte Flugzeug und eine nicht unerhebliche Anzahl der Todesopfer aus Malaysia stammten.
sputniknews
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