Maßnahmen gegen Geldwäsche

  15 November 2019    Gelesen: 884
Maßnahmen gegen Geldwäsche

Der Bundestag hat einer Reihe von Gesetzentwürfen zugestimmt, die Geldwäsche stärker bekämpfen sollen. Sie orientieren sich an einer EU-Richtlinie. Unter anderem sollen Makler und Notare den Behörden melden, wenn ein Mietvertrag über mehr als 10.000 Euro abgeschlossen wird.

Beim Handel mit Edelmetallen soll bereits ab 2.000 Euro eine Verdachtsmeldung erstattet werden. Meldepflichtig sind den Gesetzentwürfen zufolge im Kunstgewerbe dann auch Vermittler, Lageristen und Auktionshäuser. Um die Besitzverhältnisse von Unternehmen über Strohmänner zu erschweren, ist ein Transparenzregister geplant. Das Maßnahmenpaket bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat.

Deutschlanfunk


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