Aserbaidschanischer Präsident unterzeichnet Wehrpflichtverordnung

  27 November 2019    Gelesen: 1443
Aserbaidschanischer Präsident unterzeichnet Wehrpflichtverordnung

Gestützt auf Artikel 109 Absatz 26 der Verfassung der Republik Aserbaidschan gemäß Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 40 Absatz 1 des Gesetzes der Republik Aserbaidschan über den Militärdienst beschließe ich, die Streitkräfte der Republik Aserbaidschan durch Personal zu ergänzen:

1. Geboren 2002 und 18 Jahre alt (einschließlich dieses Tages), sowie 1985–2001 geboren im Alter bis 35 Jahren, Bürger der Republik Aserbaidschan, die keinen aktiven Militärdienst in den Streitkräften der Republik Aserbaidschan abgeleistet haben, die keinen Anspruch auf Aufschub der Wehrpflicht haben oder sind nicht von der Wehrpflicht befreit, sollen zum wahrer Wehrdienst eingezogen werden.

2. Gemäß auf Artikel 38.1.1 des Gesetzes der Republik Aserbaidschan "Über den Militärdienst und den Wehrdienst" werden die Militärs, deren Dienstzeit vom 1. bis 30. Januar 2020 abgelaufen ist, freigelassen.

3. Das Ministerkabinett der Republik Aserbaidschan soll Maßnahmen ergreifen, die in den Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Verordnung vorgesehen sind.

Ilham Aliyev

Präsident der Republik Aserbaidschan

Baku, 26. November 2019.


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