1. Geboren 2002 und 18 Jahre alt (einschließlich dieses Tages), sowie 1985–2001 geboren im Alter bis 35 Jahren, Bürger der Republik Aserbaidschan, die keinen aktiven Militärdienst in den Streitkräften der Republik Aserbaidschan abgeleistet haben, die keinen Anspruch auf Aufschub der Wehrpflicht haben oder sind nicht von der Wehrpflicht befreit, sollen zum wahrer Wehrdienst eingezogen werden.
2. Gemäß auf Artikel 38.1.1 des Gesetzes der Republik Aserbaidschan "Über den Militärdienst und den Wehrdienst" werden die Militärs, deren Dienstzeit vom 1. bis 30. Januar 2020 abgelaufen ist, freigelassen.
3. Das Ministerkabinett der Republik Aserbaidschan soll Maßnahmen ergreifen, die in den Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Verordnung vorgesehen sind.
Präsident der Republik Aserbaidschan
Baku, 26. November 2019.
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