Die Unions-Bundestagsfraktion gab am Dienstag ihren Widerstand gegen eine Verschärfung auf und stimmte mit großer Mehrheit und 46 Gegenstimmen dafür. Allerdings soll es Übergangsfristen geben: Ab dem 1. Januar 2021 soll es keine Tabak-Werbung im Kino mehr geben, wenn Filme mit einer Altersbeschränkung unter 18 Jahre gezeigt werden. Die Plakatwerbung für klassische Tabakprodukte soll ab dem 1. Januar 2022 verboten werden. Das Werbeverbot für E-Zigaretten soll erst ab dem 1. Januar 2024 gelten - dies ist der am stärksten wachsende Markt. Da der Koalitionspartner SPD ohnehin für ein Tabakwerbeverbot ist, kann ein entsprechende Gesetz umgesetzt werden.
In dem Positionspapier der Union wird betont, dass der Tabakkonsum eines der größten Gesundheitsrisiken ist. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Verschärfung noch verhindert. Im Juni hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel dann aber ein Tabak-Werbeverbot befürwortet: “Wenn es nach mir geht, sollten wir die Werbung für Tabakprodukte verbieten”, hatte sie gesagt. Eine Verschärfung des Verbots würde die Ausnahmeposition Deutschlands beseitigen: In allen anderen EU-Mitgliedstaaten sei die Tabakaußenwerbung bereits verboten, hieß es in dem Unions-Papier.
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