Bisher erhielten anerkannte Flüchtlinge nach drei Jahren in Deutschland praktisch automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, kritisierte Strobl. Künftig sollte dies jedoch nur noch erteilt werden, wenn die Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigten "einigermaßen ordentlich Deutsch sprechen können", "Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung" haben und "keine Straftaten begangen haben".
Zudem sollten sie "mit 60 Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können", sagte der CDU-Vize der "Welt". Man müsse den Menschen, "die zu uns kommen", klar und deutlich sagen: "Ohne Anstrengungen geht es nicht."
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