Der Vorschlag bleibe bezüglich der Beteiligungs- und Mitspracherechte hinter den Verpflichtungen aus der UNO-Kinderrechtskonvention zurück, zitiert die Deutsche Presse-Agentur aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Mit der Konvention hatten sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen vor 30 Jahren verpflichtet, Minderjährigen grundlegende Rechte zu garantieren.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, Artikel 6 des Grundgesetzes um einen Absatz zu ergänzen, wonach jedes Kind das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte hat.
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