Iran-Streit: Deutsche Botschafterin schließt Einschaltung von UN-Sicherheitsrat nicht aus

  23 Januar 2020    Gelesen: 779
    Iran-Streit:   Deutsche Botschafterin schließt Einschaltung von UN-Sicherheitsrat nicht aus

Deutschland, Frankreich und Großbritannien könnten sich bei der Regelung des Streits bezüglich der Nichteinhaltung des Atomabkommens durch den Iran an den UN-Sicherheitsrat wenden. Dies teilte die deutsche Botschafterin in den USA Emily Haber mit.

Der nächste Schritt könnte die Einschaltung der Vereinten Nationen sein, sagte Haber. Allerdings sei dieser Schritt nicht das, was Deutschland, Frankreich und Großbritannien unbedingt beabsichtigen würden. „Wir wollen eine Lösung finden“, äußerte sie.

Am 14. Januar hatten Deutschland, Frankreich und Großbritannien die Einleitung des sogenannten Streitschlichtungsmechanismus im Rahmen des Nuklearabkommens angekündigt.

Irans Verzicht auf weitere Einschränkungen des Atomabkomens
Anfang Januar hatte Teheran die Einhaltung seiner weiteren Verpflichtungen im Rahmen des Atom-Deals eingestellt. Diesmal verzichtete der Iran auf die Einschränkung der Anzahl der Zentrifugen zur Uran-Anreicherung. Das Land will jedoch die Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) fortsetzen und werde bei Aufhebung der Sanktionen seine Verpflichtungen wieder erfüllen.

EU-Länder erhöhen Druck auf Teheran
Eine Resolution des UN-Sicherheitsrates sieht den Mechanismus zur Wiedereinführung von Sanktionen vor, die einmal gegen Teheran verhängt worden waren, sollte ein Teilnehmerland des Abkommens Irans Verhalten als Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen einstufen. Allerdings müssen derartige Vorwürfe mit stichhaltigen Argumenten bekräftigt werden. Zudem müssen vermeintliche Verstöße von einer gemeinsamen Kommission behandelt werden.

Sollte ein Streit nicht gelöst werden, so könnten Teilnehmerländer die Nichteinhaltung des Abkommens in einer Sitzung der Kommission bekannt geben und den UN-Sicherheitsrat über einen groben Verstoß gegen den Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan (JCPOA) informieren. Anschließend müsste der Sicherheitsrat über eine Resolution zur Verlängerung der Sanktionseinstellung gegen den Iran abstimmen. Sollte diese Resolution innerhalb von 30 Tagen nicht verabschiedet werden, würden alle Sanktionen gegen Teheran wiederhergestellt werden.

Moskau bezeichnete den europäischen Vorstoß als einen gefährlichen Schritt, der einen unkontrollierbaren Verfall des Atomabkommens mit dem Iran zur Folge haben könnte.

Der iranische Außenminister, Dschawad Sarif, verkündete, Teheran würde aus dem Atomabkommen aussteigen, sollte die „nukleare Akte“ des Landes an den UN-Sicherheitsrat weitergeleitet werden.

Atom-Deal mit dem Iran
Die 5+1-Staaten (UN-Vetostaaten und Deutschland) und der Iran hatten im Juli 2015 ein Abkommen erzielt. Der Iran verpflichtete sich darin, wesentliche Teile seines Atomprogramms zu beschränken. Im Gegenzug wurden Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran aufgehoben. Anfang Mai 2018 hatte der US-Präsident angekündigt, dass die USA sich aus dem Atomabkommen mit dem Iran zurückziehen würden. Donald Trump hatte die umfassenden Sanktionen gegen den Iran erneut veranlasst, die vorher als Folge des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) ausgesetzt worden waren.

sputniknews


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