Wer trotz einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland zurückkommt, soll nach Plänen des Bundesinnenministeriums künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten rechnen müssen. Das geht aus einem Entwurf des Ministeriums für ein Gesetz zur besseren Durchsetzung von Einreise- und Aufenthaltsverboten hervor. Mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe soll zudem bestraft werden, wer im Asylverfahren oder im Asylklageverfahren unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling zu erreichen.
Hintergrund des Entwurfs, der am Freitag vom Bundesinnenministerium zur Abstimmung an die anderen Ressorts verschickt wurde, ist der Fall Miri. Der kriminelle Clan-Chef Ibrahim Miri war im Juli 2019 in den Libanon abgeschoben worden. Im Oktober tauchte er erneut in Bremen auf und stellte einen Asylantrag. Er wurde festgenommen und einen Monat später wieder abgeschoben. Bei seiner Ausreise soll er den Polizisten gesagt haben, er wolle wiederkommen. Außerdem sollten sie einen Gruß an Bundesinnenminister Horst Seehofer übermitteln.
Der Änderungskatalog, den Seehofers Haus jetzt vorgelegt hat, umfasst allerdings auch noch andere Ideen, die mit Wiedereinreisesperren nichts zu tun haben. Unter anderem will Seehofer die Praxis für die Visavergabe im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt ändern, wenn ein Land bei der Rücknahme seiner Bürger blockiert oder mauert. Umgekehrt sollen Angehörige aus Staaten, die bei Abschiebungen aus Deutschland besonders gut kooperieren, Erleichterungen bei der Erteilung von nationalen Visa erhalten.
n-tv
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