Verbot „geschäftsmäßiger Sterbehilfe“ gekippt

  26 Februar 2020    Gelesen: 770
Verbot „geschäftsmäßiger Sterbehilfe“ gekippt

Das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. Das in der Verfassung festgelegte Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dazu Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.

Der 2015 eingeführte Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich, urteilte das Verfassungsgericht.

Der Paragraf hatte die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt. Damit drohen bislang etwa Ärzten Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Angehörige oder andere Nahestehende von Patienten bleiben dagegen straffrei. Schwerkranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine hatten die Verfassungsbeschwerde eingereicht.

deutschlandfunk


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