Corona-Krisenstab: Export von Atemmasken ins Ausland verboten

  04 März 2020    Gelesen: 1002
  Corona-Krisenstab:   Export von Atemmasken ins Ausland verboten

Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus untersagt die Bundesregierung den Export von Atemmasken und anderer Schutzausrüstung ins Ausland.

Ein entsprechendes Verbot wurde am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht, wie der Krisenstab aus Gesundheits- und Innenministerium mitteilte. Betroffen sind etwa auch Handschuhe und Schutzanzüge.

Ausnahmen sind den Angaben zufolge nur unter engen Voraussetzungen möglich, und zwar im Rahmen konzertierter internationaler Hilfsaktionen.
Zuvor hatte die französische Regierung mitgeteilt, dass Schutzmasken in Frankreich nur noch auf Rezept erhältlich sind. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte bereits am Dienstag angeordnet, alle Vorräte sowie die Produktion von Schutzmasken zu beschlagnahmen.

In Deutschland zog das Bundesgesundheitsministerium die Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung für Arztpraxen, Krankenhäuser und Bundesbehörden an sich. Hier bestehe eine besondere "Dringlichkeit", hieß es in der Erklärung des Krisenstabes.

Der Krisenstab empfahl Deutschen im europäischen Ausland, die sich auf Anweisung örtlicher Behörden in Quarantäne befinden, diese zu Ende führen. Damit sei entschieden, dass die Landsleute, die in einem Hotel auf Teneriffa in Quarantäne sind, nicht vor dem 10. März 2020 zurückkehren können. Das Auswärtige Amt nahm in seinen Reisehinweisen auf, dass auf Kreuzfahrtschiffen ein erhöhtes Quarantäne-Risiko besteht.

AFP.com


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