Als zusätzliches Element der Abgrenzung von Taxi und Mietwagen solle es in Großstädten eine Vorbestellfrist für Mietwagen geben. Für Kunden von Fahrdienst-Vermittlern wie Uber sollen zwischen Auftragseingang und Fahrtantritt 30 Minuten liegen. Spontanfahrten sollen klassischen Taxis vorbehalten sein. Das geht aus einem Positionspapier des Bundesverbands Taxi und Mietwagen hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Hintergrund ist die geplante Reform des Personenbeförderungsgesetzes, über die in der Koalition derzeit verhandelt wird. Vorgesehen ist eine Öffnung des Marktes für neue Mobilitätsdienstleister. Die Taxibranche hatte bereits vor drastischen Folgen gewarnt.
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